HRB 201817:GfK nurago GmbH, Hannover, Kurt-Schumacherstr. 24, 30159 Hannover.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GfK SE mit Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 25014) am 11.05.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 201817:GfK nurago GmbH, Hannover, Kurt-Schumacherstr. 24, 30159 Hannover.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.03.2015 mit der GfK SE mit Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg, HRB 25014) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der #DV.Auswahl(Text="Betreffende Alternative auswählen",Eingabe="Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Verschmelzung","Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Abspaltung","Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Aufspaltung","formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"formwechselnden Umwandlung","Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Ausgliederung","Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Vermögensübertragung")
GfK nurago GmbH, Hannover, Kurt-Schumacherstr. 24, 30159 Hannover. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Müller-Klockmann, Torsten, Buchholz in der Nordheide, * ‒.‒.‒‒.
nurago GmbH, Hannover, Kurt-Schumacherstr. 24, 30159 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) und mit ihr die Änderung der Firma, die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Neue Firma: GfK nurago GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung von Software-Anwendungen sowie damit verknüpfte Dienstleistungen mit einem besonderen Schwerpunkt auf Online-Markt- und Usability-Forschung. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Knauer, Thomas, Hannover, * ‒.‒.‒‒; Müller, Torsten, Buchholz in der Nordheide, * ‒.‒.‒‒.
nurago GmbH, Hannover, Kurt-Schumacherstr. 24, 30159 Hannover.Geschäftsanschrift: Kurt-Schumacherstr. 24, 30159 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Torsten, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.