GfM Gesellschaft für Maschinenvermietung mbH, Düsseldorf (Gleisdreieck 5, 41460 Neuss). Der Sitz ist nach Neuss (jetzt AG Neuss, HRB 13740) verlegt.
GfM Gesellschaft für Maschinenvermietung mbH, Neuss (Im Gleisdreieck 5, 41460 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 30. Januar 2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher AG Düsseldorf HRB 51402) nach Neuss beschlossen. Gegenstand: Die Vermietung von Baumaschinen sowie hiermit im Zusammenhang stehende Arbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Frorath, Dirk, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
GfM Gesellschaft für Maschinenvermietung mbH, Düsseldorf (Wesermünderstraße 15, 40221 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2005. Gegenstand: Die Vermietung von Baumaschinen sowie hiermit im Zusammenhang stehende Arbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Frorath, Dirk, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.