GfM Gesellschaft für Mikroelektronik GmbH & Co. KG Göttingen, Göttingen (Weender Landstraße 3-5, 37073 Göttingen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GfM GmbH & Co. KG (Amtsgericht Göttingen, HRA 200710) am 22.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
GfM Gesellschaft für Mikroelektronik GmbH & Co. KG Göttingen, Göttingen (Weender Landstraße 3-5, 37073 Göttingen). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2011 zu der dadurch neu gegründeten GfM GmbH & Co. KG (Amtsgericht Göttingen, 6 AR 378/11) mit Sitz in Göttingen verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GfM Gesellschaft für Mikroelektronik GmbH & Co. KG Göttingen, Göttingen (Weender Landstraße 3-5, 37073 Göttingen). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2011 zu der dadurch neu gegründeten GfM GmbH & Co. KG (Amtsgericht Göttingen, 6 AR 378/11) mit Sitz in Göttingen verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers.