HRA 10941:GfR Recycling Fritsch e.K., Schmelz, Am Erzweg 19, 66839 Schmelz.Die Firma ist erloschen.
GfR Recycling Fritsch e.K., St. Wendel, Werschweiler Straße 40, 66606 St. Wendel. Niederlassung verlegt nach Schmelz. Geschäftsanschrift: Am Erzweg 19, 66839 Schmelz.
GfR Recycling Fritsch e.K., St. Wendel, Werschweiler Straße 40, 66606 St. Wendel.(Die Erarbeitung, Erprobung und der Vertrieb von Recycling-Anlagen aller Art so-wie die Durchführung und der Vertrieb von Recycling (Wiederverwendung) von Stoffen, die Analytik jeder Art, die Versorgung mit Produkten und die Entsorgung von Abfällen, die Errichtung und die Abnahme technischer Anlagen sowie der Handel mit Anlagen und Geräten allgemeiner Art und die Kundenberatung in den oben beschriebenen Geschäftsfeldern. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Gesellschaften zur Erreichung des Gesellschaftszwecks zu beteiligen und auch an solchen die persönliche Haftung zu übernehmen.).Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Werschweiler Straße 40, 66606 St. Wendel. Inhaber: Fritsch, Stefan, Neunkirchen, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der GfR-Gesellschaft für Recycling mit beschränkter Haftung mit Sitz in St. Wendel (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 81177) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2010 als Ganzes übernommen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.