HRB 736005: RODIAS GmbH, Weinheim, Eisleber Straße 4, 69469 Weinheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Heselmann, Bernd, Ladenburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Werther, Karl, Forchheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 736005: GiS Gesellschaft für integrierte Systemplanung mbH, Weinheim, Eisleber Straße 4, 69469 Weinheim. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: RODIAS GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Unternehmens- und Organisationsberatung, insbesondere die Planung, Entwicklung, Inbetriebnahme und der Vertrieb von eigener und fremder Software und Softwarelizenzen, insbesondere zur lnstandhaltung und Betriebsführung von lndustrieanlagen im Allgemeinen und Kraftwerksanlagen im Besonderen, die Entwicklung, die Vermittlung und der Vertrieb dazu benötigter Hardware und Softwarepakete einschließlich Einrichtung, Installation, Schulung, Wartung, Pflege, Anpassung und Betrieb sowie die Beratung auf dem Gebiet der Instandhaltung generell und die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der Informations- und Datenverarbeitung. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EAM Software GmbH", Markdorf (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 700346) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.