Giesecke-Dancker Verwaltungs GmbH., Bonn (Sternstraße 24-26, 53111 Bonn). Die Verschmelzung ist mit Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 22.11.2007 wirksam geworden.
Giesecke-Dancker Verwaltungs GmbH., Bonn (Sternstraße 24-26, 53111 Bonn). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.11.2007, des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der GmbH vom selben Tage sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Offenen Handelsgesellschaft unter der Firma Dancker "der Optiker" Ludwig Dancker oHG, Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 1401) mit dem Vermögen dieser Offenen Handelsgesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.