Gildebrief International Verlagsgesellschaft mbH, Vorwerk (Lange Str. 3, 27412 Vorwerk). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2013 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin, die noch im Handelsregister neu unter der Firma "Gildebrief Inhaberin Karin Buttigieg e.Kfr." einzutragende Kauffrau Karin Buttigieg, * ‒.‒.‒‒, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der neu eingetragenen Einzelfirma ("Gildebrief Inhaberin Karin Buttigieg e.Kfr."; AG Tostedt HRA 202541) am heutigen Tage eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
27412 Vorwerk
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Amtsgericht: Tostedt
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