Gillette Verwaltungs-GmbH, Berlin(Oberlandstraße 75/84, 12099 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 07.04.2008 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 1168) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Gillette Verwaltungs-GmbH, Berlin(Oberlandstraße 75/84, 12099 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Procter & Gamble Holding GmbH mit Sitz in Schwalbach / Taunus (Amtsgericht Königstein, HRB 1168) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Gillette Verwaltungs-GmbH, Berlin(Oberlandstraße 75/84, 12099 Berlin). Prokura: Änderung zu Nr. 6:; geänderte Vertretungsbefugnis, nunmehr:; Berenson, Michael Roger; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 7. Dichmann, Jens, * ‒.‒.‒‒, Kleinmachnow; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen.
Gillette Verwaltungs-GmbH, Berlin(Oberlandstraße 75/84, 12099 Berlin). Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Wiese, Gero; Geschäftsführer:; 3. Qureshi, Moinuddin, * ‒.‒.‒‒, Lodz/Polen Prokura: 6. Berenson, Michael Roger, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura.
Gillette Verwaltungs-GmbH, Berlin(Oberlandstraße 75/84, 12099 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungsvertrag mit der Procter & Gamble Verwaltungs GmbH mit Sitz in Schwalbach, Amtsgericht Königstein, HRB 6664, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 19.04.2007 zugestimmt hat..
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