HRA 43559: Gillot Sekt e.K., Oppenheim, Wormser Straße 84, 55276 Oppenheim. (Der Betrieb einer Sektkellerei). Offene Handelsgesellschaft. Geändert, jetzt: Neue Firma: Gillot Sekt OHG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Nicht mehr Inhaber: Gillot, Volker, Oppenheim, * ‒.‒.‒‒. Persönlich haftender Gesellschafter: Gillot, Dominic Martin Rudolf, Ludwigshöhe, * ‒.‒.‒‒; Küster, Isabelle Charlotte, geb. Gillot, Oppenheim, * ‒.‒.‒‒. Das Unternehmen wird als OHG fortgeführt.
HRA 43559: Gillot Sekt e.K., Oppenheim, Wormser Straße 84, 55276 Oppenheim. (Den Betrieb einer Sektkellerei, eines Gastronomie- und Touristikunternehmens und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Wormser Straße 84, 55276 Oppenheim. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Gillot, Volker, Oppenheim, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der Hugenotten-Kellerei Gillot Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Oppenheim (Amtsgericht Mainz HRB 1566) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2019 und des Zustimmungsbeschlusses deren Gesellschafterversammlung vom 13.08.2019 als Ganzes übernommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligtenRechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.