HRB 480852: Ginter-Köhler Immobilien und Bauträger GmbH, Schramberg, Dr. Kurt-Steim-Str. 9, 78713 Schramberg. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 13.08.2021 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 480852: Ginter-Köhler Immobilien und Bauträger GmbH, Schramberg, Dr. Kurt-Steim-Str. 9, 78713 Schramberg. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GK Handels GmbH", Schramberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 480636) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ginter-Köhler Bauträger GmbH, Schramberg, Dr. Kurt-Steim-Str. 9, 78713 Schramberg. Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1a) (Firma) und § 2 (Gegenstand) beschlossen. Firma geändert; nun: Ginter-Köhler Immobilien und Bauträger GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Durchführung von Baubetreuungen für den Wohn- und Industriebau, der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung in anderen Unternehmen sowie die Vornahme von Tätigkeiten, wie sie in § 34c Abs. 1 Nr. 1, 1a und 4 a) der Gewerbeordnung genannt sind.