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Gio'Style Lifestyle S.p.A. Zweigniederlassung Deutschland, Butzbach (HRB 6590) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Roter Lohweg 22
35510 Butzbach
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2006
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: h: 2.500.000,00 EUR oder mehr
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 6590
Amtsgericht: Friedberg
Rechtsform:
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Gio'Style Lifestyle S.p.A. Zweigniederlassung Deutschland aus Butzbach war im Handelsregister Friedberg unter der Nummer HRB 6590 verzeichnet. Nach der Gründung am 09.03.2006 hat die Gio'Style Lifestyle S.p.A. Zweigniederlassung Deutschland ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'A) der Zweigniederlassung Handel, auch auf Kommission, in Vertretung und als Agentur, mit oder ohne Lager, mit Grundstoffen, halbfertigen Erzeugnissen, Artikeln und Accessoires aus Kunststoff, mit Schwerpunkt auf denen für den Hausgebrauch und für die Freizeit; b) der Hauptniederlassung - die Planung, Herstellung in industriellem Maßstab von sowie der Handel, auch auf Kommission, Agentur und Vertretung, mit oder ohne Lager, in Italien und im Ausland, mit Grundstoffen, halbfertigen Produkten, Artikeln und Accessoires aus Kunststoff, mit Schwerpunkt auf Produkten für den Haushalt und die Freizeit, wie auch mit jedem anderen mit dem Gesellschaftsgegenstand verwandtem oder verwendbarem Material; - Forschung und Entwicklung von Herstellungsverfahren, Patenten, Marken und Modellen allgemein und auch Tätigkeiten in Verbindung mit der geschäftlichen Nutzung dieser Tätigkeiten und Rechte, wie der Erwerb und Verkauf des Eigentums selbiger, wie auch Erwerb und Abtretung der Nutzungsrechte und der Rechte zu solchen Tätigkeiten.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 5.000.000,00 EUR. Die Gio'Style Lifestyle S.p.A. Zweigniederlassung Deutschland wies zuletzt 13 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 20.11.2008
Löschung

Gio'Style Lifestyle S.p.A. Zweigniederlassung Deutschland, Butzbach, Roter Lohweg 22, 35510 Butzbach.Geschäftsanschrift: Roter Lohweg 22, 35510 Butzbach. Die Zweigniederlassung ist aufgehoben.

Calendar 07.04.2008
Neueintragung

Gio'Style Lifestyle S.p.A. Zweigniederlassung Deutschland, Butzbach (Roter Lohweg 22, 35510 Butzbach Aktiengesellschaft nach italienischem Recht. Satzung vom 09.03.2006. Zweigniederlassung der Gio'Style Lifestyle S.p.A. mit Sitz in Urgnano (BG), Via Battaina 393/C (Gesellschaftsregister Bergamo Reg.-und Steuernr. 05224590967, Nr. 369260 Wirtschaftsverwaltungsverzeichnis). Gegenstand: a) der Zweigniederlassung Handel, auch auf Kommission, in Vertretung und als Agentur, mit oder ohne Lager, mit Grundstoffen, halbfertigen Erzeugnissen, Artikeln und Accessoires aus Kunststoff, mit Schwerpunkt auf denen für den Hausgebrauch und für die Freizeit; b) der Hauptniederlassung - die Planung, Herstellung in industriellem Maßstab von sowie der Handel, auch auf Kommission, Agentur und Vertretung, mit oder ohne Lager, in Italien und im Ausland, mit Grundstoffen, halbfertigen Produkten, Artikeln und Accessoires aus Kunststoff, mit Schwerpunkt auf Produkten für den Haushalt und die Freizeit, wie auch mit jedem anderen mit dem Gesellschaftsgegenstand verwandtem oder verwendbarem Material; - Forschung und Entwicklung von Herstellungsverfahren, Patenten, Marken und Modellen allgemein und auch Tätigkeiten in Verbindung mit der geschäftlichen Nutzung dieser Tätigkeiten und Rechte, wie der Erwerb und Verkauf des Eigentums selbiger, wie auch Erwerb und Abtretung der Nutzungsrechte und der Rechte zu solchen Tätigkeiten. Stammkapital: 5.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Das Verwaltungsorgan als Einzelperson oder als Gremium wird für die ordentliche und außerordentliche Führung der Gesellschaft mit den weitestreichenden Befugnissen ausgestattet, mit der Fähigkeit, alle Maßnahmen zu tätigen, die für das Erreichen des Gesellschaftsgegenstands nützlich sind, ausschließlich der per Gesetz der Versammlung vorbehaltenen Maßnahmen. Den delegierten Ratsmitgliedern oder dem Exekutivausschuss, falls vorhanden, stehen die Befugnisse zu, die diesen am Ort der Bestellung zugesprochen wurden. Die Befugnis, die Gesellschaft gegenüber Dritten oder vor Gericht zu vertreten, liegt beim Vorstand als Einzelperson oder beim Vorsitzenden des Verwaltungsrats, ohne jegliche Einschränkung oder, bei dessen Abwesenheit oder Verhinderung beim Vertreter des Vorsitzenden, falls ein solcher ernannt wurde. Wurden delegierte Ratsmitglieder ernannt, obliegt diesen die Vertretung der Gesellschaft im Rahmen ihrer Geschäftsführungskompetenzen. Dem Vorsitzenden eines eventuellen Exekutivkommitees werden die Vertretungsbefugnisse in demselben Rahmen übertragen. Die Vertretung der Gesellschaft obliegt auch dem Generaldirektor, den Direktoren, den Gesamtbevollmächtigten und den Prokuristen, im Rahmen der ihnen mit der Ernennung übertragenen Befugnisse. Vorsitzender des Verwaltungsrates: Legnani, Raffaele, Pietra Marazzi (AL), * ‒.‒.‒‒, Dem Verwaltungsratsvorsitzenden steht die gesetzliche Vertretung zu. Dazu stehen ihm die folgenden Befugnisse mit Alleinzeichnungsrecht zu (Protokoll des Verwaltungsrates vom 02.05.2007): 1) Unterzeichnung der Korrespondenz und jeder Akte, die die Firmenunterzeichnung erfordert; 2) Vereinnahme jeder Summe, die zu jedem Zweck der Gesellschaft geschuldet wird; die Ausfüllung entsprechender A-Konto und Saldo Quittungen auch gegenüber öffentlichen Behörde; 3) Eröffnung und Schließung von Girokonten auf den Namen der Gesellschaft bei jeder Bank oder anderen Kreditinstitut, auch im Ausland, wobei alle Angaben und Konditionen festgestellt werden; Eröffnung und Schließung von Konten der Gesellschaft bei der Postbank, wobei alle Angaben und Konditionen festgestellt werden. Mit diesen Konten arbeiten und die Befugnis haben, jede ordentliche Bankoperation auszuführen, insbesondere Schecks auf diesem Konten auszugeben, wobei die Kreditlinie beachtet werden muss, und bis zu einem Betrag von EUR 1.000.000,- (eine Million) für einzelne Operation verfügen, es sei denn, es handelt sich um die Fälle unter Ziffer 4) und 5). Scheckhefte beantragen und abholen, die auf den Konten der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Kontoauszüge der Gesellschaft prüfen und bestätigen. 4) Unterzeichnen, ohne Betragsbegrenzung, die Zahlung von Gehälter und Löhne, die Zahlungen zugunsten der Versorgungswerke und der Finanzämter, beispielsweise, die Zahlungen an die öffentliche Kasse für die Einkommensteuer, Gehälter und Löhne, an die Versorgungswerke, Berufsgenossenschaft, Finanzämter, für die Zahlung von Steuer und eventuelle andere dementsprechende Belastungen zu Lasten der Gesellschaft. 5) Unterzeichnen ohne Betragsbegrenzung und innerhalb der gewährten Kreditlinien, Überweisungsaufträge zwischen den bestehenden Konten der Gesellschaft. 6) Entgegennahmen jeder Geldsumme ohne Betragsbegrenzung, Kredite, Wechsels, Schecks, andere Zahlungsarten und alles, die der Gesellschaft seitens jeder Anstalt, Firma oder jedem anderen geschuldet wird, und Ausgabe der dementsprechenden Quittungen. 7) Juristische Verfahren zwecks Forderungseinzuges einleiten, deren Forderungen die Gesellschaft beim ordentlichen Geschäftsablauf erworben hat; Verpflindungen und Arreste zu Lasten von Schuldner und Dritten beantragen und zurücknehmen. 8) Finanzierungen und Kreditlinien: Bei Kreditinstituten die Vergabe von Fonds innerhalb der zur Verfügung gestellten Kreditlinien beantragen. 9) kommerzielle Krediten innerhalb der gewährten Kreditlinien an Banken abzutreten. 10) Hypotheken, Pfändungen, bevorzugte Forderungen und Arreste löschen, die zu Lasten der Gesellschaft eingetragen worden sind. 11) die Gesellschaft gegenüber Versorgungswerke, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaft vertreten. 12) Verwaltungsangestellte einstellen, freistellen und kündigen; deren Befugnisse, Qualifikationen und Gehälter modifizieren. Direktoren und leitende Angestellten sind hiervon ausgeschlossen. 13) Vertreter, Depositaren, Agenten und Kommissionären, Marktförderer, Berater und andere unabhängige Mitarbeiter bestellen und abstellen, wobei die dementsprechenden Befugnisse und Vergütungen festgestellt und geändert werden können. Die dementsprechenden Aufgaben sowie deren Vergütungen feststellen und ändern. 14) Zwecks einer ordentlichen Geschäftsführung Verträge bezüglich Dienstleistungen und Werkverträge bis zum Betrag von EUR 100.000,- (einhunderttausend) für jede Operation abschließen. 15) Beraterverträge jeder Art für einen Betrag bis zum EUR 25.000,- (fünfundzwanzigtausend) für jede Operation abschließen 16) Zwecks einer ordentlichen Geschäftsführung die Verträge mit privaten und öffentlichen Anstalten bis zu einem Betrag vom EUR 1.000.000,- (eine Million) abschließen, die sich auf Versorgungsleistungen von Elektrizität und Gas beziehen. 17) Kauf von Rohstoffe, Waren, Konsumwaren und Dienstleistungen, die sich auf die Versorgung bezüglich der ordentlichen Tätigkeit der Gesellschaft für einen Wert bis zum EUR 500.000,- (fünfhunderttausend) für jede Operation beziehen. 18) Versicherungsverträge gegen allen Risiken verhandeln, abschließen und unterschreiben. Alle diesbezüglichen Akten unterschreiben, die dementsprechenden Unterlagen und Quittungen unterzeichnen, mit der Befugnis, jede diesbezügliche Handlung vorzunehmen und falls ein versichertes Ereignis eintrifft, den Schaden zu liquidieren oder eine Abfindung zu zahlen, die auch vergleichsweise anerkannt werden kann. 19) Anträge und Beschwerde für jede Angelegenheit unterzeichnen und die Gesellschaft in allen Operationen und gegenüber jeder öffentlichen staatlichen, regionalen, lokalen Behörde vertreten, wobei jeder Antrag und Mitteilung gemäß dem Gesetz gestellt werden kann. 20) die Gesellschaft gegenüber jeder Finanzbehörde einschließlich den Amter der Agentur der Einkommen und Finanzgerichten jeder Instanz vertreten. Die Körperschafts- und Umsatzsteuererklärungen und jede zusammenhängende Unterlage unterschreiben. Steuer und Gebühren zahlen, die die Gesellschaft schuldet. 21) jede Tätigkeit durchführen, die sich auf gerichtliche Streitigkeiten der Gesellschaft beziehen, Rechtsanwälte benennen, Wahldomizil festlegen, zu Lasten von Schuldner oder Dritten Verpfändungen und Arreste beantragen; diesen aufheben, die Durchführung der gerichtlichen Entscheidungen überwachen; die Gesellschaft in jedem Insolvenzverfahren, in den die Insolvenz abwenden Verfahren und das überwachte Verwaltungsverfahren bis zur Definition des dementsprechenden Verfahrens vertreten, wobei als A-Konto oder Saldo Prozentbeträge vereinnahmt werden können und jede Tätigkeit für das Einleiten oder die Fortführung von gerichtlichen Verfahren ausgeübt und Opposition erhoben werden kann. Es wird die Befugnis erteilt, jede Streitigkeit durch Vergleich zu beenden. 22) Einwilligen und Durchführen jeder Operation bei den Handelskammer, den öffentlichen Kassen, Postbanken, Zollämter, bei der Bahn, den Beförderungs- und Versicherungsunternehmen. 23) jede Tätigkeit mit Zollämter ausüben, die sich auf die Gesellschaftstätigkeit bezieht; Unterlagen unterzeichnen, Anfrage stellen, Erklärungen abgeben und andere Urkunden vorlegen, die sich auf das Import-Export-Verfahren beim Ministerium des Außenhandels, des italienischen Wechselbüros und den Ämter und Banken, die diese vertreten, beziehen. Einwilligungen und Genehmigungen erhalten, die die Gebäudeerrichtung betreffen, bei den zuständigen Büros beantragen. 24) Alle Handlungen vorzunehmen, die notwendig oder sachdienlich sind, zwecks Beachtung der Normen des Umweltrechts, der Hygiene, der Sicherheit an der Arbeitstelle und des Schutzes von persönlichen Daten. 25) Alle notwendigen Handlungen mit Unterzeichnungsbefugnisse vorzunehmen, die Fahrzeuge betreffen und gegenüber dem öffentlichen Fahrzeugsregister und anderen gemäß dem Gesetz zuständigen Ämter auszuüben. Die Fahrzeugsteuer bezüglich PKW und/oder LKW zahlen. 26) Garantien und Bürgschaften abgeben, die einen Wert bis zum EUR 150.000,- (einhundertfünfzigtausend) haben. 27) Mitarbeiterverträge (Co.Co.Co.) oder Projektverträge (Co.Co.Pro) abschließen, die im einzelnen einen Wert bis zum EUR 80.000,- jährlich haben. 28) Investitionen in Werbung oder Instrumentalgüter tätigen, die im einzelnen einen Betrag bis zum EUR 50.000,- (fünfzigtausend) haben. Instrumentalgüter verkaufen, deren Anchaffungskost bis EUR 50.000,- (fünfzigtausend) betragen hat. Und mit gemeinsamen Unterschrift zusammen mit Herrn Dott. Francesco Sogaro oder Herrn Dott. Dino Falciola, folgende Befugnisse: 1) Eröffnung und Schließung von Girokonten auf den Namen der Gesellschaft bei jeder Bank oder anderen Kreditinstitut, auch im Ausland, wobei alle Angaben und Konditionen festgestellt werden; Eröffnung und Schließung von Konten der Gesellschaft bei der Postbank, wobei alle Angaben und Konditionen festgestellt werden. Mit diesen Konten arbeiten und die Befugnis haben, jede ordentliche Bankoperation auszuführen, insbesondere Schecks auf diesem Konten auszugeben, wobei die Kreditlinie beachtet werden muss, und für Beträge über EUR 1.000.000,- (eine Million) für einzelne Operation. Scheckhefte beantragen und abholen, die auf den Konten der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Kontoauszüge der Gesellschaft prüfen und bestätigen. 2) Finanzierungen und Kreditlinien jeder Art und jedes Betrages beantragen. 3) Direktoren und leitende Angestellten einstellen, freistellen und kündigen. Deren Befugnisse, Qualifikationen und Gehälter modifizieren. 4) Zwecks einer ordentlichen Geschäftsführung Verträge bezüglich Dienstleistungen und Werkverträge für Beträge über EUR 100.000,- (einhunderttausend) für jede Operation abschließen. 5) Beraterverträge jeder Art für Beträge über EUR 25.000,- (fünfundzwanzigtausend) für einzelne Operation abschließen. 6) Zwecks einer ordentlichen Geschäftsführung die Verträge mit privaten und öffentlichen Anstalten für Beträge über EUR 1.000.000,- (eine Million) abschließen, die sich auf Versorgungsleistungen von Elektrizität und Gas beziehen. 7) Kauf von Rohstoffe, Waren, Konsumwaren und Dienstleistungen, die sich auf die Versorgung bezüglich der ordentlichen Tätigkeit der Gesellschaft für Beträge über EUR 500.000,- (fünfhunderttausend) für einzelne Operation beziehen. 8) Garantien und Bürgschaften abgeben, die einen Wert über EUR 150.000,- (hundertfünfzigtausend) haben. 9) Mitarbeiterverträge (Co.Co.Co.) oder Projektverträge (Co.Co.Pro) abschließen, die im einzelnen einen Wert über EUR 80.000,- jährlich haben. 10) Investitionen in Werbung oder Instrumentalgüter tätgn, die im einzelnen Beträge über EUR 50.000,- (fünfzigtausend) ausweisen. Instrumentalgüter verkaufen, deren Abschaffungskost über EUR 50.000,- (fünfzigtausend) betragen hat. Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates: Sogaro, Francesco Nicola Massimo, Mailand, * ‒.‒.‒‒, Dem Stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden steht die gesetzliche Vertretung zu. Dazu stehen ihm die folgenden Befugnisse mit Alleinzeichnungsrecht zu (Protokoll des Verwaltungsrates vom 02.05.2007): 1) Unterzeichnung der Korrespondenz und jeder Akte, die die Firmenunterzeichnung erfordert; 2) Vereinnahme jeder Summe, die zu jedem Zweck der Gesellschaft geschuldet wird; die Ausfüllung entsprechender A-Konto und Saldo Quittungen auch gegenüber öffentlichen Behörde; 3) Eröffnung und Schließung von Girokonten auf den Namen der Gesellschaft bei jeder Bank oder anderen Kreditinstitut, auch im Ausland, wobei alle Angaben und Konditionen festgestellt werden; Eröffnung und Schließung von Konten der Gesellschaft bei der Postbank, wobei alle Angaben und Konditionen festgestellt werden. Mit diesen Konten arbeiten und die Befugnis haben, jede ordentliche Bankoperation auszuführen, insbesondere Schecks auf diesem Konten auszugeben, wobei die Kreditlinie beachtet werden muss, und bis zu einem Betrag von EUR 1.000.000,- (eine Million) für einzelne Operation verfügen, es sei denn, es handelt sich um die Fälle unter Ziffer 4) und 5). Scheckhefte beantragen und abholen, die auf den Konten der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Kontoauszüge der Gesellschaft prüfen und bestätigen. 4) Unterzeichnen, ohne Betragsbegrenzung, die Zahlung von Gehälter und Löhne, die Zahlungen zugunsten der Versorgungswerke und der Finanzämter, beispielsweise, die Zahlungen an die öffentliche Kasse für die Einkommensteuer, Gehälter und Löhne, an die Versorgungswerke, Berufsgenossenschaft, Finanzämter, für die Zahlung von Steuer und eventuelle andere dementsprechende Belastungen zu Lasten der Gesellschaft. 5) Unterzeichnen ohne Betragsbegrenzung und innerhalb der gewährten Kreditlinien, Überweisungsaufträge zwischen den bestehenden Konten der Gesellschaft. 6) Entgegennahmen jeder Geldsumme ohne Betragsbegrenzung, Kredite, Wechsels, Schecks, andere Zahlungsarten und alles, die der Gesellschaft seitens jeder Anstalt, Firma oder jedem anderen geschuldet wird, und Ausgabe der dementsprechenden Quittungen. 7) Juristische Verfahren zwecks Forderungseinzuges einleiten, deren Forderungen die Gesellschaft beim ordentlichen Geschäftsablauf erworben hat; Verpfändungen und Arreste zu Lasten von Schuldner und Dritten beantragen und zurücknehmen. 8) Finanzierungen und Kreditlinien: Bei Kreditinstituten die Vergabe von Fonds innerhalb der zur Verfügung gestellten Kreditlinien beantragen. 9) kommerzielle Krediten innerhalb der gewährten Kreditlinien an Banken abzutreten. 10) Hypotheken, Pfändungen, bevorzugte Forderungen und Arreste löschen, die zu Lasten der Gesellschaft eingetragen worden sind. 11) die Gesellschaft gegenüber Versorgungswerke, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaft vertreten. 12) Verwaltungsangestellte einstellen, freistellen und kündigen; deren Befugnisse, Qualifikationen und Gehälter modifizieren. Direktoren und leitende Angestellten sind hiervon ausgeschlossen. 13) Vertreter, Depositaren, Agenten und Kommissionären, Marktförderer, Berater und andere unabhängige Mitarbeiter bestellen und abstellen, wobei die dementsprechenden Befugnisse und Vergütungen festgestellt und geändert werden können. Die dementsprechenden Aufgaben sowie deren Vergütungen feststellen und ändern. 14) Zwecks einer ordentlichen Geschäftsführung Verträge bezüglich Dienstleistungen und Werkverträge bis zum Betrag von EUR 100.000,- (einhunderttausend) für jede Operation abschließen. 15) Beraterverträge jeder Art für einen Betrag bis zum EUR 25.000,- (fünfundzwanzigtausend) für jede Operation abschließen 16) Zwecks einer ordentlichen Geschäftsführung die Verträge mit privaten und öffentlichen Anstalten bis zu einem Betrag vom EUR 1.000.000,- (eine Million) abschließen, die sich auf Versorgungsleistungen von Elektrizität und Gas beziehen. 17) Kauf von Rohstoffe, Waren, Konsumwaren und Dienstleistungen, die sich auf die Versorgung bezüglich der ordentlichen Tätigkeit der Gesellschaft für einen Wert bis zum EUR 500.000,- (fünfhunderttausend) für jede Operation beziehen. 18) Versicherungsverträge gegen allen Risiken verhandeln, abschließen und unterschreiben. Alle diesbezüglichen Akten unterschreiben, die dementsprechenden Unterlagen und Quittungen unterzeichnen, mit der Befugnis, jede diesbezügliche Handlung vorzunehmen und falls ein versichertes Ereignis eintrifft, den Schaden zu liquidieren oder eine Abfindung zu zahlen, die auch vergleichsweise anerkannt werden kann. 19) Anträge und Beschwerde für jede Angelegenheit unterzeichnen und die Gesellschaft in allen Operationen und gegenüber jeder öffentlichen staatlichen, regionalen, lokalen Behörde vertreten, wobei jeder Antrag und Mitteilung gemäß dem Gesetz gestellt werden kann. 20) die Gesellschaft gegenüber jeder Finanzbehörde einschließlich den Ämter der Agentur der Einkommen und Finanzgerichten jeder Instanz vertreten. Die Körperschafts- und Umsatzsteuererklärungen und jede zusammenhängende Unterlage unterschreiben. Steuer und Gebühren zahlen, die die Gesellschaft schuldet. 21) jede Tätigkeit durchführen, die sich auf gerichtliche Streitigkeiten der Gesellschaft beziehen, Rechtsanwälte benennen, Wahldomizil festlegen, zu Lasten von Schuldner oder Dritten Verpfändungen und Arreste beantragen; diesen aufheben, die Durchführung der gerichtlichen Entscheidungen überwachen; die Gesellschaft in jedem Insolvenzverfahren, in den die Insolvenz abwenden Verfahren und das überwachte Verwaltungsverfahren bis zur Definition des dementsprechenden Verfahrens vertreten, wobei als A-Konto oder Saldo Prozentbeträge vereinnahmt werden können und jede Tätigkeit für das Einleiten oder die Fortführung von gerichtlichen Verfahren ausgeübt und Opposition erhoben werden kann. Es wird die Befugnis erteilt, jede Streitigkeit durch Vergleich zu beenden. 22) Einwilligen und Durchführen jeder Operation bei den Handelskammer, den öffentlichen Kassen, Postbanken, Zollämter, bei der Bahn, den Beförderungs- und Versicherungsunternehmen. 23) jede Tätigkeit mit Zollämter ausüben, die sich auf die Gesellschaftstätigkeit bezieht; Unterlagen unterzeichnen, Anfrage stellen, Erklärungen abgeben und andere Urkunden vorlegen, die sich auf das Import-Export-Verfahren beim Ministerium des Außenhandels, des italienischen Wechselbüros und den Ämter und Banken, die diese vertreten, beziehen. Einwilligungen und Genehmigungen erhalten, die die Gebäudeerrichtung betreffen, bei den zuständigen Büros beantragen. 24) Alle Handlungen vorzunehmen, die notwendig oder sachdienlich sind, zwecks Beachtung der Normen des Umweltrechts, der Hygiene, der Sicherheit an der Arbeitstelle und des Schutzes von persönlichen Daten. 25) Alle notwendigen Handlungen mit Unterzeichnungsbefugnisse vorzunehmen, die Fahrzeuge betreffen und gegenüber dem öffentlichen Fahrzeugsregister und anderen gemäß dem Gesetz zuständigen Ämter auszuüben. Die Fahrzeugsteuer bezüglich PKW und/oder LKW zahlen. 26) Garantien und Bürgschaften abgeben, die einen Wert bis zum EUR 150.000,- (hundertfünfzigtausend) haben. 27) Mitarbeiterverträge (Co.Co.Co.) oder Projektverträge (Co.Co.Pro) abschließen, die im einzelnen einen Wert bis zum EUR 80.000,- jährlich haben. 28) Investitionen in Werbung oder Instrumentalgüter tätigen, die im einzelnen einen Betrag bis zum EUR 50.000,- (fünfzigtausend) haben. Instrumentalgüter verkaufen, deren Anschaffungskost bis EUR 50.000,- (f'ünfzigtausend) betragen hat. Und mit gemeinsamer Unterschrift zusammen mit Herrn Dott. Raffaele Legnani oder Herrn Dott. Dino Falciola, folgende Befugnisse: 1) Eröffnung und Schließung von Girokonten auf den Namen der Gesellschaft bei jeder Bank oder anderen Kreditinstitut, auch im Ausland, wobei alle Angaben und Konditionen festgestellt werden; Eröffnung und Schließung von Konten der Gesellschaft bei der Postbank, wobei alle Angaben und Konditionen festgestellt werden. Mit diesen Konten arbeiten und die Befugnis haben, jede ordentliche Bankoperation auszuführen, insbesondere Schecks auf diesem Konten auszugeben, wobei die Kreditlinie beachtet werden muss, und für Beträge über EUR 1.000.000,- (eine Million) für einzelne Operation. Scheckhefte beantragen und abholen, die auf den Konten der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Kontoauszüge der Gesellschaft prüfen und bestätigen. 2) Finanzierungen und Kreditlinien jeder Art und jedes Betrages beantragen. 3) Direktoren und leitende Angestellten einstellen, freistellen und kündigen. Deren Befugnisse, Qualifikationen und Gehälter modifizieren. 4) Zwecks einer ordentlichen Geschäftsführung Verträge bezüglich Dienstleistungen und Werkverträge für Beträge über EUR 100.000,- (einhunderttausend) für jede Operation abschließen. 5) Beraterverträge jeder Art für Beträge über EUR 25.000,- (fünfundzwanzigtausend) für einzelne Operation abschließen. 6) Zwecks einer ordentlichen Geschäftsführung die Verträge mit privaten und öffentlichen Anstalten für Beträge über EUR 1.000.000,- (eine Million) abschließen, die sich auf Versorgungsleistungen von Elektrizität und Gas beziehen. 7) Kauf von Rohstoffe, Waren, Konsumwaren und Dienstleistungen, die sich auf die Versorgung bezüglich der ordentlichen Tätigkeit der Gesellschaft für Beträge über EUR 500.000,- (fünfhunderttausend) für einzelne Operation beziehen. 8) Garantien und Bürgschaften abgeben, die einen Wert über EUR 150.000,- (hundertfünfzigtausend) haben. 9) Mitarbeiterverträge (Co.Co.Co.) oder Projektverträge (Co.Co.Pro) abschließen, die im einzelnen einen Wert über EUR 80.000,- jährlich haben. 10) Investitionen in Werbung oder Instrumentalgüter tätigen, die im einzelnen Beträge über EUR 50.000,- (fünfzigtausend) ausweisen. Instrumentalgüter verkaufen, deren Abschaffungskost über EUR 50.000,- (fünfzigtausend) betragen hat. Verwaltungsratsmitglied. Verwaltuingsratsmitglied: Preve, Emanuele, Lugano/Schweiz, * ‒.‒.‒‒, Dem Verwaltungsratsmitglied stehen die folgenden Befugnisse mit Alleinzeichnungsrecht zu (Protokoll des Verwaltungsrates vom 22.12.2006): 1) Unterzeichnung der Korrespondenz und jeder Akte, die die Firmenunterzeichnung erfordert; 2) Vereinnahme jeder Summe, die zu jedem Zweck der Gesellschaft geschuldet wird; die Ausfüllung entsprechender A-Konto und Saldo Quittungen auch gegenüber öffentlichen Behörde; 3) Schecks und andere Orderpapier zwecks Inkasso und Hinterlegung unterzeichnen. Wechsel und andere Orderpapieren ausstellen, übertragen, skontieren, quittieren und protestieren. Quittungen infolge Zahlung ausgeben. 4) Unterzeichnen, ohne Betragsbegrenzung, die Zahlung von Gehälter und Löhne, die Zahlungen zugunsten der Versorgungswerke und der Finanzämter, beispielsweise, die Zahlungen an die öffentliche Kasse für die Einkommensteuer, Gehälter und Löhne, an die Versorgungswerke, Berufsgenossenschaft, Finanzämter, für die Zahlung von Steuer und eventuelle andere dementsprechende Belastungen zu Lasten der Gesellschaft. 5) Unterzeichnen ohne Betragsbegrenzung und innerhalb der gewährten Kreditlinien Überweisungsaufträge zwischen den bestehenden Konten der Gesellschaft. 6) Vorauszahlungen über Export und Verlängerungen beantragen, Vorauszahlungen über Bankzahlungsankündigungen (Ri.Ba.), Rechnungen und andere Finanzierungen mit kurzer Dauer, innerhalb der gewährten Kreditlinien. 7) Summen verlangen, die der Gesellschaft geschuldet sind, und quittieren. 8) Operationen bei Zollämr, bei der Bahn, bei Schifffahrt- und Beförderungsunternehmen im Allgemeinen, Post und Telegraph und jedem anderen öffentlichen oder privatem Amt durchführen. Für die Ausübung dieses Amtes können aktive und passive Depots als Kaution eröffnet werden. 9) Die Gesellschaft bei Zollämter, den Bahn-, Bus, Schifffahrt- und BefZ5rderungsunternehmen im allgemeinen, den Post-, Telegraph- und Telefonämter vertreten. Jede Sendung, Abholung von Waren, Werte, Schecks, Pakete, Wechsel, Telegramme, Briefe, auch Einschreiben und/oder versicherte, und die dementsprechenden Quittungen unterschreiben. 10) Bei der Handelskammer die Herkunftsbescheinigungen beantragen und die gesamte Dokumentation unterschreiben, die notwendig ist, um die Zolloperationen zwecks Import- Export durchzuführen. 11) Die Herkunftsbescheinigungen, die Zoll- und Währungserklärungen, die Rechnungen, alle Unterlagen unterzeichnen, die die Import-Export Operationen betreffen, einschließlich die Bescheinigungen, die Handelskammer, Konsulate, Banken und jedes öffentliche oder private Amt bescheinigen müssen. 12) Alle notwendigen Handlungen mit Unterzeichnungsbefugnisse vorzunehmen, die Fahrzeuge betreffen und gegenüber dem öffentlichen Fahrzeugsregister und anderen gemäß dem Gesetzt zuständigen Ämter auszuüben. Die Fahrzeugsteuer bezüglich PKW und/oder LKW zahlen. Verwaltungsratsmitglied. Verwaltungsratsmitglied: Falciola, Dino, Stresa, * ‒.‒.‒‒, Dem Verwaltungsratsmitglied steht die gesetzliche Vertretung zu. Dazu stehen ihm die folgenden Befugnisse mit Alleinzeichnungsrecht zu (Protokoll des Verwaltungsrates vom 02.05.2007): 1) Unterzeichnung der Korrespondenz und jeder Akte, die die Firmenunterzeichnung erfordert; 2) Vereinnahme jeder Summe, die zu jedem Zweck der Gesellschaft geschuldet wird; die Ausfüllung entsprechender A-Konto und Saldo Quittungen auch gegenüber öffentlichen Behörde; 3) Eröffnung und Schließung von Girokonten auf den Namen der Gesellschaft bei jeder Bank oder anderen Kreditinstitut, auch im Ausland, wobei alle Angaben und Konditionen festgestellt werden; Eröffnung und Schließung von Konten der Gesellschaft bei der Postbank, wobei alle Angaben und Konditionen festgestellt werden. Mit diesen Konten arbeiten und die Befugnis haben, jede ordentliche Bankoperation auszuführen, insbesondere Schecks auf diesem Konten auszugeben, wobei die Kreditlinie beachtet werden muss, und bis zu einem Betrag von EUR 1.000.000,- (eine Million) für einzelne Operation verfügen, es sei denn, es handelt sich um die Fälle unter Ziffer 4) und 5). Scheckhefte beantragen und abholen, die auf den Konten der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Kontoauszüge der Gesellschaft prüfen und bestätigen. 4) Unterzeichnen, ohne Betragsbegrenzung, die Zahlung von Gehälter und Löhne, die Zahlungen zugunsten der Versorgungswerke und der Finanzämter, beispielsweise, die Zahlungen an die öffentliche Kasse für die Einkommensteuer, Gehälter und Löhne, an die Versorgungswerke, Berufsgenossenschaft, Finanzämter, für die Zahlung von Steuer und eventuelle andere dementsprechende Belastungen zu Lasten der Gesellschaft. 5) Unterzeichnen ohne Betragsbegrenzung und innerhalb der gewährten Kreditlinien, Überweisungsaufträge zwischen den bestehenden Konten der Gesellschaft. 6) Entgegennahmen jeder Geldsumme ohne Betragsbegrenzung, Kredite, Wechsels, Schecks, andere Zahlungsarten und alles, die der Gesellschaft seitens jeder Anstalt, Firma oder jedem anderen geschuldet wird, und Ausgabe der dementsprechenden Quittungen. 7) Juristische Verfahren zwecks Forderungseinzuges einleiten, deren Forderungen die Gesellschaft beim ordentlichen Geschäftsablauf erworben hat; Verpfändungen und Arreste zu Lasten von Schuldner und Dritten beantragen und zurücknehmen. 8) Finanzierungen und Kreditlinien: Bei Kreditinstituten die Vergabe von Fonds innerhalb der zur Verfügung gestellten Kreditlinien beantragen. 9) kommerzielle Krediten innerhalb der gewährten Kreditlinien an Banken abzutreten. 10) Hypotheken, Pfändungen, bevorzugte Forderungen und Arreste löschen, die zu Lasten der Gesellschaft eingetragen worden sind. 11) die Gesellschaft gegenüber Versorgungswerke, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaft vertreten. 12) Verwaltungsangestellte einstellen, freistellen und kündigen; deren Befugnisse, Qualifikationen und Gehälter modifizieren. Direktoren und leitende Angestellten sind hiervon ausgeschlossen. 13) Vertreter, Depositaren, Agenten und Kommissionären, Marktförderer, Berater und andere unabhängige Mitarbeiter bestellen und abstellen, wobei die dementsprechenden Befugnisse und Vergütungen festgestellt und geändert werden können. Die dementsprechenden Aufgaben sowie deren Vergütungen feststellen und ändern. 14) Zwecks einer ordentlichen Geschäftsführung Verträge bezüglich Dienstleistungen und Werkverträge bis zum Betrag von EUR 100.000,- (einhunderttausend) für jede Operation abschließen. 15) Beraterverträge jeder Art für einen Betrag bis zum EUR 25.000,- (fünfundzwanzigtausend) für jede Operation abschließen 16) Zwecks einer ordentlichen Geschäftsführung die Verträge mit privaten und öffentlichen Anstalten bis zu einem Betrag vom EUR 1.000.000,- (eine Million) abschließen, die sich auf Versorgungsleistungen von Elektrizität und Gas beziehen. 17) Kauf von Rohstoffe, Waren, Konsumwaren und Dienstleistungen, die sich auf die Versorgung bezüglich der ordentlichen Tätigkeit der Gesellschaft für einen Wert bis zum EUR 500.000,- (fünfhunderttausend) für jede Operation beziehen. 18) Versicherungsverträge gegen allen Risiken verhandeln, abschließen und unterschreiben. Alle diesbezüglichen Akten unterschreiben, die dementsprechenden Unterlagen und Quittungen unterzeichnen, mit der Befugnis, jede diesbezügliche Handlung vorzunehmen und falls ein versichertes Ereignis eintrifft, den Schaden zu liquidieren oder eine Abfindung zu zahlen, die auch vergleichsweise anerkannt werden kann. 19) Anträge und Beschwerde für jede Angelegenheit unterzeichnen und die Gesellschaft in allen Operationen und gegenüber jeder öffentlichen staatlichen, regionalen, lokalen Behörde vertreten, wobei jeder Antrag und Mitteilung gemäß dem Gesetz gestellt werden kann. 20) die Gesellschaft gegenüber jeder Finanzbehörde einschließlich den Ämter der Agentur der Einkommen und Finanzgerichten jeder Instanz vertreten. Die Körperschafts- und Umsatzsteuererklärungen und jede zusammenhängende Unterlage unterschreiben. Steuer und Gebühren zahlen, die die Gesellschaft schuldet. 21) jede Tätigkeit durchführen, die sich auf gerichtliche Streitigkeiten der Gesellschaft beziehen, Rechtsanwälte benennen, Wahldomizil festlegen, zu Lasten von Schuldner oder Dritten Verpfändungen und Arreste beantragen; diesen aufheben, die Durchführung der gerichtlichen Entscheidungen überwachen; die Gesellschaft in jedem Insolvenzverfahren, in den die Insolvenz abwenden Verfahren und das überwachte Verwaltungsverfahren bis zur Definition des dementsprechenden Verfahrens vertreten, wobei als A-Konto oder Saldo Prozentbeträge vereinnahmt werden können und jede Tätigkeit für das Einleiten oder die Fortführung von gerichtlichen Verfahren ausgeübt und Opposition erhoben werden kann. Es wird die Befugnis erteilt, jede Streitigkeit durch Vergleich zu beenden. 22) Einwilligen und Durchführen jeder Operation bei den Handelskammer, den öffentlichen Kassen, Postbanken, Zollämter, bei der Bahn, den Beförderungs- und Versicherungsunternehmen. 23) jede Tätigkeit mit Zollämter ausüben, die sich auf die Gesellschaftstätigkeit bezieht; Unterlagen unterzeichnen, Anfrage stellen, Erklärungen abgeben und andere Urkunden vorlegen, die sich auf das Import-Export-Verfahren beim Ministerium des Außenhandels, des italienischen Wechselbüros und den Ämter und Banken, die diese vertreten, beziehen. Einwilligungen und Genehmigungen erhalten, die die Gebäudeerrichtung betreffen, bei den zuständigen Büros beantragen. 24) Alle Handlungen vorzunehmen, die notwendig oder sachdienlich sind, zwecks Beachtung der Normen des Umweltrechts, der Hygiene, der Sicherheit an der Arbeitstelle und des Schutzes von persönlichen Daten. 25) Alle notwendigen Handlungen mit Unterzeichnungsbefugnisse vorzunehmen, die Fahrzeuge betreffen und gegenüber dem öffentlichen Fahrzeugsregister und anderen gemäß dem Gesetzt zuständigen Ämter auszuüben. Die Fahrzeugsteuer bezüglich PKW und/oder LKW zahlen. 26) Garantien und Bürgschaften abgeben, die einen Wert bis zum EUR 150.000,- (hundertfünfzigtausend) haben. 27) Mitarbeiterverträge (Co.Co.Co.) oder Projektverträge (Co.Co.Pro) abschließen, die im einzelnen einen Wert bis zum EUR 80.000,- jährlich haben. 28) Investitionen in Werbung oder Instrumentalgüter tätigen, die im einzelnen einen Betrag bis zum EUR 50.000,- (fiinfzigtausend) haben. Instrumentalgüter verkaufen, deren Anschaffungskosten bis EUR 50.000,- (fünfzigtausend) betragen hat. Und mit gemeinsamen Unterschrift zusammen mit Herrn Dott. Raffaele Legnani oder Herrn Dott. Francesco Sogaro, folgende Befugnisse: 1) Eröffnung und Schließung von Girokonten auf den Namen der Gesellschaft bei jeder Bank oder anderen Kreditinstitut, auch im Ausland, wobei alle Angaben und Konditionen festgestellt werden; Eröffnung und Schließung von Konten der Gesellschaft bei der Postbank, wobei alle Angaben und Konditionen festgestellt werden. Mit diesen Konten arbeiten und die Befugnis haben, jede ordentliche Bankoperation auszuführen, insbesondere Schecks auf diesem Konten auszugeben, wobei die Kreditlinie beachtet werden muss, und für Beträge über EUR 1.000.000,- (eine Million) für einzelne Operation. Scheckhefte beantragen und abholen, die auf den Konten der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Kontoauszüge der Gesellschaft prüfen und bestätigen. 2) Finanzierungen und Kreditlinien jeder Art und jedes Betrages beantragen. 3) Direktoren und leitende Angestellten einstellen, freistellen und kündigen. Deren Befugnisse, Qualifikationen und Gehälter modifizieren. 4) Zwecks einer ordentlichen Geschäftsführung Verträge bezüglich Dienstleistungen und Werkverträge für Beträge über EUR 100.000,- (einhunderttausend) für jede Operation abschließen. 5) Beraterverträge jeder Art für Beträge über EUR 25.000,- (fünfundzwanzigtausend) für einzelne Operation abschließen. 6) Zwecks einer ordentlichen Geschäftsführung die Verträge mit privaten und öffentlichen Anstalten für Beträge über EUR 1.000.000,- (eine Million) abschließen, die sich auf Versorgungsleistungen von Elektrizität und Gas beziehen. 7) Kauf von Rohstoffe, Waren, Konsumwaren und Dienstleistungen, die sich auf die Versorgung bezüglich der ordentlichen Tätigkeit der Gesellschaft für Beträge über EUR 500.000,- (fünfhunderttausend) für einzelne Operation beziehen. 8) Garantien und Bürgschaften abgeben, die einen Wert über EUR 150.000,- (hundertfünfzigtausend) haben. 9) Mitarbeiterverträge (Co.Co.Co.) oder Projektverträge (Co.Co.Pro) abschließen, die im einzelnen einen Wert über BUR 80.000,- jährlich haben. 10) Investitionen in Werbung oder Instrumentalgüter tätigen, die im einzelnen Beträge über EUR 50.000,- (fünfzigtausend) ausweisen. Instrumentalgüter verkaufen, deren Abschaffungskost über EUR 50.000,- (fünfzigtausend) betragen hat. Verwaltungsratsmitglied. Verwaltungsratsmitglied: Lotto, Fabio, Grosetto (GR), * ‒.‒.‒‒, von der Vertretung ausgeschlossen. Verwaltungsrtatsmitglied: Giovenzana, Lorenzo, Mailand (MI), * ‒.‒.‒‒, von der Vertretung ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist auf den 31.12.2050 befristet. Entstanden durch Annahme des Projektes der teilweisen Abtrennung des Kapitals der ARE ALFA S.r.l., Mailand, Verwaltungsregister Mailand Nr. MI-1847469, gemäß Beschluss vom 24.07.2007.

Historie 2

20.11.2008
Registervorgang

Löschung 14.11.2008

07.04.2008
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Emanuele Preve
Mitglied

Entscheideränderung

Eintritt
die zu jedem Zweck der Gesellschaft geschuldet wird 2) Vereinnahme jeder Summe
Mitglied

Entscheideränderung

Eintritt
übertragen 3) Schecks und andere Orderpapier zwecks Inkasso und Hinterlegung unterzeichnen. Wechsel und andere Orderpapieren ausstellen
Mitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Dino Falciola
Mitglied

Entscheideränderung

Eintritt
die zu jedem Zweck der Gesellschaft geschuldet wird 2) Vereinnahme jeder Summe
Mitglied

Entscheideränderung

Eintritt
auch im Ausland 3) Eröffnung und Schließung von Girokonten auf den Namen der Gesellschaft bei jeder Bank oder anderen Kreditinstitut
Mitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr wobei alle Angaben und Konditionen festgestellt werden. Mit diesen Konten arbeiten und die Befugnis haben Eröffnung und Schließung von Konten der Gesellschaft bei der Postbank
Mitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Verpfändungen und Arreste zu Lasten von Schuldner und Dritten beantragen und zurücknehmen. 8) Finanzierungen und Kreditlinien: Bei Kreditinstituten die Vergabe von Fonds innerhalb der zur Verfügung gestellten Kreditlinien beantragen. 9) kommerzielle Krediten innerhalb der gewährten Kreditlinien an Banken abzutreten. 10) Hypotheken, Pfändungen, bevorzugte Forderungen und Arreste löschen, die zu Lasten der Gesellschaft eingetragen worden sind. 11) die Gesellschaft gegenüber Versorgungswerke, Arbeitgeberverbän
Mitglied

Entscheideränderung

Eintritt
deren Befugnisse
Mitglied

Entscheideränderung

Eintritt
die Durchführung der gerichtlichen Entscheidungen überwachen diesen aufheben
Mitglied

Entscheideränderung

Eintritt
in den die Insolvenz abwenden Verfahren und das überwachte Verwaltungsverfahren bis zur Definition des dementsprechenden Verfahrens vertreten die Gesellschaft in jedem Insolvenzverfahren
Mitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Anfrage stellen Unterlagen unterzeichnen
Mitglied

Entscheideränderung

Eintritt
wobei alle Angaben und Konditionen festgestellt werden. Mit diesen Konten arbeiten und die Befugnis haben Eröffnung und Schließung von Konten der Gesellschaft bei der Postbank
Mitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Fabio Lotto
Mitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Lorenzo Giovenzana
Mitglied

Registervorgang

Neueintragung 12.03.2008