HRA 56345 B: Gisbert Pöppler Handel Interieur e. K., Berlin, Neue Jakobstraße 1, 10179 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der Einzelkaufmann hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.01.2020 sein einzelkaufmännisches Unternehmen als übertragender Rechtsträger mit allen Aktiva und Passiva auf die Gisbert Pöppler GmbH mit Sitz in Berlin (Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg HRB 214706 B) ausgegliedert; Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: eK