HRB 25245: Ambulanter Pflegedienst Gudrun Memmel GmbH, Freiberg, Bahnhofstraße 18, 09599 Freiberg. Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2019 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) und 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Glückauf Pflegedienst GmbH.
HRB 25245: Ambulanter Pflegedienst Gudrun Memmel GmbH, Freiberg, Bahnhofstraße 18, 09599 Freiberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Memmel, Gudrun, Weißenborn, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Bergmann, Marten, Freiberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Bergmann, Marten, Freiberg, * ‒.‒.‒‒.
Ambulanter Pflegedienst Gudrun Memmel GmbH, Freiberg, Bahnhofstraße 18, 09599 Freiberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2009. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 18, 09599 Freiberg. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Memmel, Gudrun, Weißenborn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Bergmann, Marten, Freiberg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Ambulanter Pflegedienst Gudrun Memmel e. K. mit dem Sitz in Freiberg (Amtsgericht Chemnitz HRA 6625) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 26.08.2009. Die Gesellschaft ist entstanden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.