Glücksfee Spielstätten Betriebs GmbH, Oberhausen, (Starenweg 8, 46145 Oberhausen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden STAR-Casino-Oberhausen GmbH (vormals: Glückspilz Spielstätten Betriebsgesellschaft mbH) am 18.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Glücksfee Spielstätten Betriebs GmbH, Oberhausen, (Starenweg 8, 46145 Oberhausen).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2008 mit der STAR-Casino-Oberhausen GmbH (vormals: Glückspilz Spielstätten Betriebsgesellschaft mbH) mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRB 12618) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.