HRB 1937 EL: Glacehaus Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH, Elmshorn, Kaltenweide 243, 25335 Elmshorn. Die Verschmelzung ist mit der am 24.09.2018 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Lübeck, HRA 9015 HL) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 1937 EL: Glacehaus Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH, Elmshorn, Kaltenweide 243, 25335 Elmshorn. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Winter & Kubitz-von der Heyd OHG mit Sitz in Bad Oldesloe (Amtsgericht Lübeck HRA 9015 HL) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 1937 EL: Glacehaus Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH, Elmshorn, Kaltenweide 243, 25335 Elmshorn. Weiterer Geschäftsführer: Kubitz-von der Heyd, Manuela, * ‒.‒.‒‒, Bad Oldesloe; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 2: Der Wohnort wurde verlegt. Geschäftsführer jetzt: Winter, Harms, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Nicht mehr Geschäftsführer: Kubitz, Axel.