Glas Danker GmbH, Neumünster(Birnbaumweg 3, 24537 Neumünster). Die Verschmelzung ist mit der am 28.08.2008 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRA 6228 KI) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht..
Glas Danker GmbH, Neumünster(Birnbaumweg 3, 24537 Neumünster). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Aufnahme mit dem Vermögen des Alleingesellschafters, Herr Michael Danker, der den Betrieb unter der Firma "Glas Danker e.K." fortführen wird, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..