Glas Olbrich Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aachen (Kasinostraße 97, 52066 Aachen). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Aachen HR A 6425) am 25.07.2005 wirksam geworden.
Glas Olbrich Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aachen (Kasinostraße 97, 52066 Aachen). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.06.2005 im Wege des Formwechsels in die Glas Olbrich GmbH & Co. KG mit Sitz in Aachen umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Glas Olbrich Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aachen (Kasinostraße 97, 52066 Aachen). Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Stammkapital - Stammeinlagen) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR beschlossen.