Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
|
|
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Firma ist ohne Liquidation erloschen.
c)
Ausgeschieden als
Kommanditist:
Olbrich, Bernd, Würselen * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 10.000,00
EUR. |
a)
09.09.2024
Gordalla |
HRA 6425: Glas Olbrich GmbH & Co. KG, Aachen, Kasinostraße 97, 52066 Aachen. Der Name der Prokuristin Olbrich, Mareike, Aachen, * ‒.‒.‒‒ ist geändert in Kahlert, Mareike. Die Prokura ist erloschen.
HRA 6425:Glas Olbrich GmbH & Co. KG, Aachen, Kasinostraße 97, 52066 Aachen.Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Olbrich, Mareike, Aachen, * ‒.‒.‒‒.
Glas Olbrich GmbH & Co. KG, Aachen (Kasinostraße 97, 52066 Aachen, An- und Verkauf von Glasartikeln aller Art sowie der Betrieb einer Glaserei und Glasschleiferei). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Glas Olbrich Verwaltungs-GmbH, Aachen (Aachen HRB 13038), Diese und ihre Geschäftsführer haben jeweils die Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Glas Olbrich GmbH, Aachen (Amtsgericht Aachen HR B 1891) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.06.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.