HRB 9731: Glas und Spiegel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bottrop, Brunhildenweg 11, 46240 Bottrop. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Glas und Spiegel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bottrop, Brunhildenweg 11, 46240 Bottrop. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt als Liquidator: Dyhringer, Friedhelm, Bottrop, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Glas und Spiegel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Oberhausen, Brunhildenweg 11, 46240 Bottrop.Geschäftsanschrift: Brunhildenweg 11, 46240 Bottrop. Der Sitz ist nach Bottrop (jetzt Amtsgericht Gelsenkirchen - HRB 9731) verlegt.
Glas und Spiegel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bottrop, Brunhildenweg 11, 46240 Bottrop.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.01.1955, zuletzt geändert am 30.08.2001. Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Oberhausen (bisher Amtsgericht Duisburg HRB 11922) nach Bottrop beschlossen. Geschäftsanschrift: Brunhildenweg 11, 46240 Bottrop. Gegenstand: Vertrieb, Herstellung und Be- und Verarbeitung sowie der Einbau und die Montage von Baustoffen und Bauelementen aller Art, insbesondere von Glas, Metall, Holz- und Kunststoffen. Die Gesellschaft kann andere Gesellschaften und Zweigniederlassungen errichten und Gesellschaften jeder Art erwerben bzw. sich an ihnen beteiligen. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann die Vertretung und Geschäftsführung abweichend geregelt werden, insbesondere kann Einzel- oder Gesamtvertretung angeordnet werden. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann allen oder einzelnen Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dyhringer, Friedhelm, Bottrop, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.