Glas-KREIN GmbH, Rottenburg a.d. Laaber, Landkreis Landshut, (Lilienstr. 6, 84056 Rottenburg a.d. Laaber).Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Glas-KREIN GmbH, Rottenburg a.d. Laaber, Landkreis Landshut (Lilienstr. 6, 84056 Rottenburg a.d. Laaber). Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Krein, Alexander, Rottenburg a.d. Laaber, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2007 hat die Auflösung der Gesellschaft beschlossen.
Glas-KREIN GmbH, Rottenburg a.d. Laaber, Landkreis Landshut (Benzstr. 10, 84056 Rottenburg a.d. Laaber). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Krein, Friedrich, Rottenburg a.d. Laaber, * ‒.‒.‒‒. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Krein, Alexander, Rottenburg a.d. Laaber, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Glas-KREIN GmbH, Rottenburg a.d. Laaber (Benzstr. 10, 84056 Rottenburg a.d. Laaber). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2004. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit und die Herstellung von Glasprodukten aller Art im Rahmen einer Betriebsaufspaltung mit der "Glas Krein KG" (künftig:"Krein Verwaltungs KG") mit dem Sitz in Rottenburg a.d. Laaber. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Krein, Friedrich, Rottenburg a.d. Laaber, * ‒.‒.‒‒; Krein, Alexander, Rottenburg a.d. Laaber, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der Bundesanzeiger.