Glasbau Bruhn GmbH, Pinneberg, Flensburger Straße 18, 25421 Pinneberg. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 07.07.2010 und 27.08.2010 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Glasbau Hans-Peter Bruhn GmbH & Co. KG mit Sitz in Pinneberg (Amtsgericht Pinneberg, HRA 2740 PI) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
25421 Pinneberg
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Amtsgericht: Pinneberg
Rechtsform: GmbH