Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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b)
Nicht mehr
Inhaber:
Scholze, Christina, Brahlstorf, * ‒.‒.‒‒
Nunmehr
Inhaber:
Fock, Reinhard, Brahlstorf, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
08.01.2024
Zacharias |
Glaserei Anton Scholze e.K., Hamburg, Pillauer Str. 29, 22049 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Rauschener Ring 21, 22047 Hamburg.
Glaserei Anton Scholze e.K., Hamburg, Pillauer Str. 29, 22049 Hamburg.Eintragung vom 02.09.2009 von Amts wegen berichtigt: Entstanden durch Übernahme des Vermögens der Glaserei Anton Scholze GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 65492) als Ganzes im Wege der Umwandlung nach Maßgabe des Umwandlungsvertrages vom 04.08.2009. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Glaserei Anton Scholze e.K., Hamburg, Pillauer Str. 29, 22049 Hamburg.(Betrieb einer Glaserei.).Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Pillauer Str. 29, 22049 Hamburg. Inhaber: Scholze, Christina, Brahlstorf, * ‒.‒.‒‒. Die Inhaberin hat das Vermögen der Glaserei Anton Scholze GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 65492) im Wege der Umwandlung aufgrund des Vertrages vom 04.08.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.08.2009 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.