Glaserei König GmbH, Harbke, (Am Glüsig 1, 39365 Harbke).Die Verschmelzung wurde am 11.08.2009 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Braunschweig HRA 100456).Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Glaserei König GmbH, Harbke, (Am Glüsig 1, 39365 Harbke).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der König Glasbau GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Helmstedt (Amtsgericht Braunschweig HRA 100456) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Glaserei König GmbH, Harbke (Ind.-u.Gewerbeg. Am Glüsig, 39365 Harbke). Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2006 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 264.435,41 EUR auf 290.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 5 (Geschäftsführung), 6 (Gesellschafter), 11 (Stimmrechte), 16 (Abfindungen) und 18 (Schlussbestimmungen) der Satzung beschlossen. 290.000,00 EUR.