Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Wohnort geändert, weiterhin
Geschäftsführer:
Stenz, Fred Gottfried, Barweiler, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Einzelprokura:
Theisen, Christopher, Reudelsterz, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
13.03.2024
Lauberbach
b)
Fall 7 |
HRB 20865: Glasfachhandel Stenz GmbH, Adenau, Am Alten Wehr 26, 53518 Adenau. Bestellt als Geschäftsführer: Stenz, Marius, Adenau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 20865: Glasfachhandel Stenz GmbH, Adenau, Am Alten Wehr 26, 53518 Adenau. Prokura erloschen: Breuer, Udo, Insul, * ‒.‒.‒‒.
Glasfachhandel Stenz GmbH, Adenau, Am Alten Wehr 26, 53518 Adenau. Einzelprokura erteilt an: Breuer, Udo, Insul, * ‒.‒.‒‒.
Glasfachhandel Stenz GmbH, Adenau (Am Alten Wehr 26, 53518 Adenau). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.09.2007 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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