Glaswerk Ernstthal Verwaltungs GmbH, Wuppertal (Hölker Feld 10 - 12, 42279 Wuppertal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Glaswerk Ernstthal Holding GmbH am 30.08.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Glaswerk Ernstthal Verwaltungs GmbH, Wuppertal (Hölker Feld 10 - 12, 42279 Wuppertal). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger gemäß Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.08.2005 mit der Glaswerk Ernstthal Holding GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 10769) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.