Gleser Baugesellschaft mbH, Dillingen, Stummstraße 1, 66763 Dillingen/Saar. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § in § 1 (Firma, Sitz) Abs. (1) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: M. Gleser GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2011 mit der M. Gleser GmbH mit Sitz in Dillingen/Saar (AG Saarbrücken HRB 23262) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Dillingen/Saar. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
66763 Dillingen
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Amtsgericht: Saarbrücken
Rechtsform: GmbH