HRA 734417: Glitterhouse Projects GmbH & Co. KG, Filderstadt, Raiffeisenstraße 13/1, 70794 Filderstadt. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Bestellt als Liquidator: Weber, Peter, Leinfelden-Echterdingen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 5664: Glitterhouse Projects GmbH & Co. KG, Beverungen, Grüner Weg 25, 37688 Beverungen. Filderstadt. Der Sitz ist nach Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRA 734417) verlegt.
HRA 734417: Glitterhouse Projects GmbH & Co. KG, Filderstadt, Raiffeisenstraße 13/1, 70794 Filderstadt. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 13/1, 70794 Filderstadt. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Glitterhouse Projects Verwaltungs GmbH, Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 764807), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 5664: Glitterhouse Projects GmbH & Co. KG, Beverungen, Grüner Weg 25, 37688 Beverungen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Persönlich haftender Gesellschafter: Glitterhouse Projects Verwaltungs GmbH, Beverungen (Amtsgericht Paderborn HRB 9066), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Glitterhouse Projects GmbH & Co. KG, Beverungen, Grüner Weg 25, 37688 Beverungen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2010 (UR-Nr. 701/10 Notar Prof. Dr. Bernhard Kunz in Stuttgart) sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2010 Teile des Vermögens der Glitterhouse Records e.K. mit Sitz in Beverungen (Amtsgericht Paderborn HRA 5913) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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