HRA 4784: Global Digital Disc GmbH & Co. KG, Ottendorf-Okrilla, Jüngststr. 2, 01277 Dresden. Neuer Sitz: Neuenrade. Änderung der Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 27, 58809 Neuenrade. Die Niederlassung ist verlegt nach Neuenrade (nun Amtsgericht Iserloh HRA 5289).
HRA 5289: Global Digital Disc GmbH & Co. KG, Neuenrade, Bahnhofstr. 27, 58809 Neuenrade. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 27, 58809 Neuenrade. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Schürmann, Dirk, Altena, * ‒.‒.‒‒. Persönlich haftender Gesellschafter und Liquidator: Global Digital Disc Verwaltungsgesellschaft mbH, Neuenrade (Amtsgericht Iserlohn HRB 9296), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Ottendorf-Okrilla (bisher Amtsgericht Dresden HRA 4784) nach Neuenrade verlegt.
HRA 4784: Global Digital Disc GmbH & Co. KG, Ottendorf-Okrilla, Schutterwälder Str. 27, 01458 Ottendorf-Okrilla. Änderung der Geschäftsanschrift: Jüngststr. 2, 01277 Dresden.
HRA 4784: Global Digital Disc GmbH & Co. KG, Ottendorf-Okrilla, Schutterwälder Str. 27, 01458 Ottendorf-Okrilla. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Bestellt als Liquidator: Global Digital Disc Verwaltungsgesellschaft mbH, Ottendorf-Okrilla (Amtsgericht Dresden HRB 14049), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Global Digital Disc GmbH & Co. KG, Ottendorf-Okrilla, Schutterwälder Str. 27, 01458 Ottendorf-Okrilla.Nach Verschmelzung und Firmenänderung, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Global Digital Disc Verwaltungsgesellschaft mbH, Ottendorf-Okrilla (Amtsgericht Dresden, HRB 14049). Die Master & More Gesellschaft für Mastering und Technologieentwicklung mbH & Co. KG mit dem Sitz in Ottendorf-Okrilla (Amtsgericht Dresden, HRA 2731) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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