Globe Airways oHG, Machern, Mühlenweg 34, 04827 Machern. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Globe Airways oHG, Frankfurt am Main, Mühlenweg 34, 04827 Machern. Neuer Sitz: Machern. Geschäftsanschrift: Mühlenweg 34, 04827 Machern. Der Sitz ist nach Machern (jetzt Amtsgericht Leipzig, HRA 16426) verlegt.
Globe Airways oHG, Machern, Mühlenweg 34, 04827 Machern. Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mühlenweg 34, 04827 Machern. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Wohnort geändert: Persönlich haftender Gesellschafter: Albrecht, Christian, Abu Dhabi (VAE), * ‒.‒.‒‒; Eberhart, Jörg, Machern, * ‒.‒.‒‒. Der Sitz ist von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 42498) nach Machern verlegt.
Globe Airways oHG, Weßling, Landkreis Starnberg (Ulrichstr. 90, 60433 Frankfurt). Sitz verlegt nach Frankfurt (nun Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 42498). Neuer Sitz: Frankfurt.
Globe Airways oHG, Weßling (Im Argelsrieder Feld 22, 82234 Weßling, Durchführung von Vorbereitungsmaßnahmen für die künftige Durchführung von Linien- und Charterluftverkehr und Durchführung aller mit der Luftfahrt zusammenhängenden Geschäfte und Einrichtungen sowie Übernahme aller Tätigkeiten, die dem Geschäftzweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.). Offene Handelsgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränktzu vertreten. Persönlich haftender Gesellschafter: Albrecht, Christian, Fröndenberg, * ‒.‒.‒‒; Eberhart, Jörg, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Globe Airways AG mit dem Sitz in Weßling (Amtsgericht München HRB 146695). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.