HRB 511509: Glock & Mews Bedachungen GmbH, Heimsheim, Frankenstraße 5, 71296 Heimsheim. Bestellt als Geschäftsführer: Armario Garcia, Laura, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 511509: Glock & Mews Bedachungen GmbH, Heimsheim, Frankenstraße 5, 71296 Heimsheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Glock, Klaus, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Garcia, Barbara Johanna, geb. Sikora, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 511509: Glock & Mews Bedachungen GmbH, Heimsheim, Frankenstraße 5, 71296 Heimsheim. Personenbezogene Daten aufgrund Fortführungsfehler bei Umschreibung auf EDV von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Garcia, Jose Filipe Armario, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Glock & Mews Bedachungen GmbH, Heimsheim, Frankenstraße 5, 71296 Heimsheim. Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 47.500,00 EUR erhöht.
Glock & Mews Bedachungen GmbH, Heimsheim, Frankenstraße 5, 71296 Heimsheim.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.07.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Glock GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 722818) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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