HRB 7080: Gluth Energiedienstleistungen GmbH, Neubrandenburg, Bachstraße 4, 17033 Neubrandenburg. Bestellt als Geschäftsführer: Holewa, Jan, Greifswald, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 7080:Hotel & Burggasthof "Zur Alten Münze" Betreibergesellschaft mbH, Burg Stargard, Burg 2-3, 17094 Burg Stargard.Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Firma, Sitz beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.neue Firma: Gluth Energiedienstleistungen GmbH. neuer Sitz :Neubrandenburg. Geschäftsanschrift: Bachstraße 4, 17033 Neubrandenburg. neuer Gegenstand: Erbringung technischer und kaufmännischer Dienstleistungen für die Bereiche Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Wärme und Kälte sowie die damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Insbesondere handelt es sich um folgende Aufgaben: Contractingmodelle für versorgungswirtschaftliche Anlagen; Entwicklung und Umsetzung von Energiesparkonzepten für unterschiedliche Kundengruppen; Kraft-Wärme/Kälte-Service; Nahwärmekonzepte/-service; Abwicklung einmaliger und wiederkehrender Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.06.2015 mit der ELA Energieberatungs-, Liefer- und Abrechnungsgesellschaft mbH mit Sitz in Neubrandenburg (Amtsgericht Neubrandenburg, HRB 4118) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.