GoNamic GmbH, Regensburg, (Domplatz 3, 93047 Regensburg).Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2009 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "GoNamic GmbH & Co.KG" mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRA 8112) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GoNamic GmbH, Regensburg (Domplatz 3, 93047 Regensburg). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Indrich, Harald, Neuburg a.d. Donau, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Stiefel, Mathias, Regensburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
GoNamic GmbH, Regensburg (Domplatz 3, 93047 Regensburg). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mihalovits, Andreas, Regensburg, * ‒.‒.‒‒; Stangl, Oliver, Regensburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Indrich, Harald, Neuburg a.d. Donau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
GoNamic GmbH, Regensburg (Domplatz 3, 93047 Regensburg). Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2005 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 100,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 9 (Verfügungen über Geschäftsanteile) und 19 (Bekanntmachungen) sowie die Aufhebung der §§ 12 (Mitwirkungspflichten), 13 (Verteilung des Veräußerungserlöses), 16 Absatz III (Abfindungsguthaben) und 17 (Verteilung des Liquidationserlöses) und die entsprechende Änderung der Paragrafenreihenfolge der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 36.850,00 EUR. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.