HRB 1380: Goch Kies GmbH, Goch, Maasstraße 56, 47574 Goch. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GMG Sand und Kies GmbH & Co. KG am 08.09.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 1380: Goch Kies GmbH, Goch, Maasstraße 56, 47574 Goch. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GMG Sand und Kies GmbH am 08.09.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 1380: Goch Kies GmbH, Goch, Maasstraße 56, 47574 Goch. Geschäftsanschrift: Maasstraße 56, 47574 Goch. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2016 mit der GMG Sand und Kies GmbH & Co. KG mit Sitz in Goch (Amtsgericht Kleve, HRA 759) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.