HRB 508930: Goethetal-GmbH, Blankenhain, Dorfstraße 83, 99444 Blankenhain OT Thangelstedt. Änderung der Geschäftsanschrift: Bergener Str. 3, 86551 Aichach. Ausgeschieden: Geschäftsführerin: Felton, Monika, Blankenhain, * ‒.‒.‒‒.
Goethetal-GmbH, Blankenhain, Dorfstraße 83, 99444 Blankenhain OT Thangelstedt. Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2014 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Bestellt: Geschäftsführer: Friedl, Emmeran, Aichach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Goethetal-GmbH, Blankenhain, Dorfstraße 83, 99444 Blankenhain OT Thangelstedt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2012. Geschäftsanschrift: Dorfstraße 83, 99444 Blankenhain OT Thangelstedt. Gegenstand des Unternehmens: Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Felton, Monika, Blankenhain, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Teilbetriebes "Grundbesitz Landwirtschaft" als Gesamtheit mit allen Aktiven und Passiven aus dem Unternehmen "Goethetal" Milch AG Thangelstedt, mit dem Sitz in Blankenhain (Amtsgericht Jena HRB 106324). Die Ausgliederung wird mit der gleichzeitigen Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.