PR 104 P: Goetze & Brunow Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft, Brandenburg an der Havel (Silostraße 8, 14770 Brandenburg an der Havel). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.01.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die GB Goetze/Brunow Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Rathenow (Amtsgericht Potdam, PR 113 P) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Partnerschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
PR 104 P: Mattig, Brunow & Partner Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft, Brandenburg an der Havel (Silostraße 8, 14770 Brandenburg an der Havel). Nicht mehr Partner: 3. Mattig, Holger; Der Name der Partnerschaft ist geändert in Goetze & Brunow Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft
Mattig, Brunow & Partner Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft, Brandenburg an der Havel (Silostraße 8, 14770 Brandenburg an der Havel). Gegenstand der Partnerschaft: a) Gegenstand der Partnerschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Sie dient der gemeinschaftlichen Berufsausübung als Steuerberater sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäften, insbesondere der betriebswirtschaftlichen Beratung. Darüber hinaus ist Gegenstand der Partnerschaft jede weitere Tätigkeit der Partner als Steuerberater, die im Rahmen ihres berufsrechtlich zulässigen Umfangs ausgeübt werden und ausgeübt wird. b) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.d. § 57 Abs. 4 Nr. 2 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. c) Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. d) Durch einstimmigen Beschluss können weitere Partner mit der erforderlichen Berufsqualifikation aufgenommen werden. Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt die Gesellschaft allein. Partner: 1. Brunow, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Rathenow, Steuerberater; Partner:; 2. Goetze, Matthias, * ‒.‒.‒‒, Rathenow, Steuerberater; Partner:; 3. Mattig, Holger, * ‒.‒.‒‒, Teltow, Steuerberater; Partnerschaft.