HRA 16930: Frick für Wand & Boden Fachmärkte GmbH & Co. KG, Ratingen, Bahnhofstr. 1, 40883 Ratingen. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst.
Tapetenmagazin Goldkuhle Handelsges. mbH & Co. KG, Ratingen, Bahnhofstr. 1, 40883 Ratingen. Nach Firmenänderung: Neue Firma: Frick für Wand & Boden Fachmärkte GmbH & Co. KG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Goldkuhle Fachmärkte GmbH Frick für Wand & Boden, Ratingen, Bahnhofstraße 1, 40883 Ratingen. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Tapetenmagazin Goldkuhle Handelsges. mbH & Co. KG am 26.08.2013 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Tapetenmagazin Goldkuhle Handelsges. mbH & Co. KG, Ratingen, Bahnhofstr. 1, 40883 Ratingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Goldkuhle Fachmärkte GmbH Frick für Wand & Boden mit Sitz in Ratingen (AG Düsseldorf, HRB 43269) verschmolzen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Goldkuhle Fachmärkte GmbH Frick für Wand & Boden, Ratingen, Bahnhofstraße 1, 40883 Ratingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.08.2013 mit der Tapetenmagazin Goldkuhle Handelsges. mbH & Co. KG mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 16930) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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