HRB 14610: Goldlücke GmbH, Fürth, Flugplatzstr. 104, 90768 Fürth. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gustav-Weißkopf-Str. 9, 90768 Fürth. Ergänzend eingetragen zu lfd. Nr. 2: Die Ausgliederung wurde am 02.09.2014 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 10272).
HRB 14610: Goldlücke GmbH, Fürth, Flugplatzstr. 104, 90768 Fürth. Prokura erloschen: Dr.-Ing. Schmid, Marcus, Erlangen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 14610: Goldlücke GmbH, Fürth, Flugplatzstr. 104, 90768 Fürth. Die Gesellschafterversammlung vom 13.04.2016 hat die Änderung des § 5 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Einzelprokura: Dr.-Ing. Schmid, Marcus, Erlangen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 14610: Goldlücke GmbH, Erlangen, Am Weichselgarten 7, 91058 Erlangen. Die Gesellschafterversammlung vom 06.10.2015 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Fürth. Geschäftsanschrift: Flugplatzstr. 104, 90768 Fürth.
HRB 14610:Goldlücke GmbH, Erlangen, Am Weichselgarten 7, 91058 Erlangen.Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Jürgen Goldlücke e.K. mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRA 10272) und die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Mess- und Analysegeräten und kompletten Prüfständen, die Erarbeitung und Konzeptionierung von Systemlösungen zur industriellen Bildverarbeitung, die Entwicklung von Software sowie die technische Beratung, die Erbringung von Serviceleistungen und Erstellung von Machbarkeitsstudien auf dem Gebiet der industriellen Bildverarbeitung. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 05.08.2014 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2014 und Beschluss des Übertragenden vom 05.08.2014 das einzelkaufmännische Unternehmen Jürgen Goldlücke e.K. mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRA 10272) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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