Goldman, Sachs & Co. oHG, Frankfurt am Main, MesseTurm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.05.2011 im Wege des Formwechsels in die Goldman Sachs AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 91313) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Goldman, Sachs & Co. oHG, Frankfurt am Main, MesseTurm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main. Ausgeschieden vor Wirksamwerden der formwechselnden Umwandlung als Persönlich haftender Gesellschafter: French, Christopher, London/Großbritannien, * ‒.‒.‒‒.
Goldman, Sachs & Co. oHG, Frankfurt am Main, MesseTurm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Buckley, David, London/Großbritannien, * ‒.‒.‒‒.
Goldman, Sachs & Co. oHG, Frankfurt am Main, MesseTurm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Goldman Sachs Zweite Verwaltungs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 47376) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Goldman, Sachs & Co. oHG, Frankfurt am Main, MesseTurm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Kengeter, Carsten Norbert, London / Großbritannien, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: French, Christopher, London/Großbritannien, * ‒.‒.‒‒, von der Vertretung ausgeschlossen.
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