Goldman Sachs Zweite Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, (Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main).Nicht mehr Geschäftsführerin: Rohrßen, Waltraud, Oberursel (Taunus), * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Günther, Philipp, Friedrichsdorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Momberger, Marion, Griesheim, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Hartmann, Gudrun, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Wagner, Sylvia, Ober-Mörlen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Goldman, Sachs & Co. oHG mit Sitz in Frankfurt am Main (HRA 27068) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 15.06.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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