HRB 28778: Goldpfeil GmbH, Dortmund, Varziner Str. 7, 44369 Dortmund. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.02.2018 wirksam geworden.
HRB 28778: Goldpfeil GmbH, Dortmund, Varziner Str. 7, 44369 Dortmund. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 23.01.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.01.2018 aus dem Vermögens des Einzelkaufmanns Coskun Altinok, wohnhaft in Witten, das unter der Firma Spielhalle Altinok e.K. mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 18397) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 28778: Goldpfeil GmbH, Dortmund, Varziner Str. 7, 44369 Dortmund. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.12.2017 wirksam geworden.
HRB 28778: Goldpfeil GmbH, Dortmund, Varziner Str. 7, 44369 Dortmund. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 13.11.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.11.2017 aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns Coskun Altinok, wohnhaft in Witten, das unter der Firma Goldpfeil Altinok e.K. mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 18386) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 28778: Goldpfeil GmbH, Dortmund, Varziner Str. 7, 44369 Dortmund. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11.10.2017 wirksam geworden.
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