HRB 3858: Goldstück GmbH, Kusey, Köckter Weg 7, 38486 Klötze OT Kusey.
HRA 10377 HL: Goldstück GmbH & Co. KG, Büchen, Parkstraße 1, 21514 Büchen (Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Be- und Verarbeitung von Kartoffeln sowie Gemüse aller Art und der Handel mit Kartoffeln und Gemüse sowie alle damit in Zusammenhang stehenden, nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.). Name der Firma: Goldstück GmbH & Co. KG; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Büchen; Geschäftsanschrift: Parkstraße 1, 21514 Büchen; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Elbtaler Verwaltungs GmbH, Büchen (Amtsgericht Lübeck, HRB 15509 HL); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Kusey (Amtsgericht Stendal, HRB 3858) nach Büchen verlegt. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Goldstück GmbH mit Sitz in Kusey (Amtsgericht Stendal, HRB 3858) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 12.12.2021. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3858: Goldstück GmbH, Kusey, Köckter Weg 7, 38486 Klötze OT Kusey. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2021 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Goldstück GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Büchen beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers.Nicht eingetragen:Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.