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Goldstein Viehhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Sulingen (HRB 100582)

Firmendaten

Anschrift
Stehlen 20
27232 Sulingen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 04271/4593
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 100582
Amtsgericht: Walsrode
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Goldstein Viehhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung aus Sulingen ist im Handelsregister Walsrode unter der Nummer HRB 100582 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Goldstein Viehhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort nicht geändert. Die Goldstein Viehhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 10.12.2010
Veränderung

Goldstein Viehhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Sulingen, Stehlen 20, 27232 Sulingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 mit der Firma Heinz-Wilhelm Goldstein, Inh. Heinz-Wilhelm Goldstein e. K. mit Sitz in Sulingen (AG Walsrode HRA 201446) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tag. Geschäftsanschrift: Stehlen 20, 27232 Sulingen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.