HRB 209608: Gollmer-Bau Verwaltungs GmbH, Helmstedt, Vorsfelder Straße 20, 38350 Helmstedt. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.11.2021 wirksam geworden.
HRB 209608: Gollmer-Bau Verwaltungs GmbH, Helmstedt, Vorsfelder Straße 20, 38350 Helmstedt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.11.2021. Geschäftsanschrift: Vorsfelder Straße 20, 38350 Helmstedt. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Projektentwicklung von Immobilien, entsprechendes Marketing, die Verwaltung von Immobilien, der Verkauf und die Vermietung/Verpachtung von eigenen Immobilien, Buchführungsarbeiten nach § 6 StBerG und Hausmeisterservice. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Gollmer, Matthias, Helmstedt, * ‒.‒.‒‒; Nitschke, Marc-André, Helmstedt, * ‒.‒.‒‒; Pethke, Karola, Helmstedt, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Schiller, Christian, Oschersleben (Bode), * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens als Ganzes der Gollmer-Bau Projektentwicklung GmbH mit Sitz in Helmstedt (Amtsgericht Braunschweig HRB 200746 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 05.11.2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.11.2021. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.