Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
|
|
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Hegner, Marko, Berlin, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
|
a)
08.10.2024
Mitsch |
HRB 21743: Goodlive Festival AG, Chemnitz, Henriettenstraße 16-18, 09112 Chemnitz. Die Hauptversammlung vom 16.12.2021 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Goodlive Festival GmbH mit Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 34564) beschlossen. Die Umwandlung ist wirksam geworden mit der gleichzeitigen Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das Handelsregister am 21.12.2021. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 34564: Goodlive Festival GmbH, Chemnitz, Henriettenstraße 16-18, 09112 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2021. Geschäftsanschrift: Henriettenstraße 16-18, 09112 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Organisation und Durchführung von Veranstaltungen jeder Art, insbesondere Musikveranstaltungen, Open Airs und Tourneen. Stammkapital: 51.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Roßner, Mirko, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Goodlive Festival AG mit Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 21743). Die Melt ! Festival GmbH & Co. KG mit Sitz in Gräfenhainichen (Amtsgericht Stendal HRA 4386) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2018, des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft und des Beschlusses der Hauptversammlung jeweils vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.
HRB 21743: SPLASH ENTERTAINMENT AG, Chemnitz, Henriettenstraße 16-18, 09112 Chemnitz. Die Hauptversammlung vom 30.08.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 1.000,00 EUR auf 51.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Melt ! Festival GmbH & Co. KG mit Sitz in Gräfenhainichen und die Änderung der Ziffern 1 Abs. 1 (Firma) und 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neue Firma: Goodlive Festival AG. Neues Grundkapital: 51.000,00 EUR.
HRB 21743: Goodlive Festival AG, Chemnitz, Henriettenstraße 16-18, 09112 Chemnitz. Die Melt ! Festival GmbH & Co. KG mit Sitz in Gräfenhainichen (Amtsgericht Stendal HRA 4386 ) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2018, des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft und des Beschlusses der Hauptversammlung jeweils vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen