HRA 3867: Goodrich Lighting Systems GmbH & Co. KG, Lippstadt, Bertramstr. 8, 59557 Lippstadt. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Goodrich Lighting Systems GmbH mit Sitz in Lippstadt am 27.08.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 3867: Goodrich Lighting Systems GmbH & Co. KG, Lippstadt, Bertramstr. 8, 59557 Lippstadt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.06.2015 mit der Goodrich Lighting Systems GmbH mit Sitz in Lippstadt (Amtsgericht Paderborn HRB 5752) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 3867: Goodrich Lighting Systems GmbH & Co. KG, Lippstadt, Bertramstr. 8, 59557 Lippstadt. Nach Änderung der Vertretungsregelung: Persönlich haftender Gesellschafter: Goodrich Verwaltungs GmbH, Lippstadt (Amtsgericht Paderborn HRB 6086), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen sowie mit der Befugnis für die Geschäftsführer im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte abzuschließen.