PR 1065 B: Firma / Name vormals: Gorke & Grabow PartG mbB Steuerberatungsgesellschaft, Berlin (Insterburgallee 28, 14055 Berlin). Name: Geändert, nun: Gorke & Meyer PartG mbB Steuerberatungsgesellschaft; Nicht mehr Partner: 2. Grabow, Wolfgang; Partner: 3. Meyer, Susanne, * ‒.‒.‒‒, Meerbusch, Steuerberaterin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
PR 1065 B: Gorke & Grabow PartG mbB Steuerberatungsgesellschaft, Berlin (Insterburgallee 28, 14055 Berlin). Name: Gorke & Grabow PartG mbB Steuerberatungsgesellschaft; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt die Gesellschaft allein. Partner: 1. Gorke, Clemens, * ‒.‒.‒‒, Berlin, Steuerberater; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Partner: 2. Grabow, Wolfgang, * ‒.‒.‒‒, Berlin, Steuerberater; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Partnerschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Partnerschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Dipl.-Kaufmann Clemens Gorke Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 29293 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.04.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.