Gornik & Partner Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Heidelberg, Rolloßweg 27, 69121 Heidelberg. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 29.05.2012 erfolgt. Das Registerblatt ist geschlossen.
Gornik & Partner Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Heidelberg, Rolloßweg 27, 69121 Heidelberg. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Rolloßweg 27, 69121 Heidelberg. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.01.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.01.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HLS Immobilien- und Beteiligungsfonds Verwaltungs-GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 332768) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gornik & Partner Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Heidelberg, (Rolloßweg 27, 69121 Heidelberg).Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2008 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 435,40594 EUR und sodann um weitere 24.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 2 (Stammkapital), § 6 Abs. 4 (Geschäftsführung), § 8 Abs. 9 (Gesellschafterversammlungen, Gesellschafterbeschlüsse) und § 20 (Bekanntmachungen) beschlossen. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR.