Gothaer Kunststofftechnik GmbH, Gotha (Kastanienallee 4, 99867 Gotha). Die Verschmelzung wurde am 13.11.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Düren HRB 3087).
Gothaer Kunststofftechnik GmbH, Gotha (Kastanienallee 4, 99867 Gotha). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Eifel-Spritzguß Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Plastikverarbeitung mit dem Sitz in Gemünd - Stadt Schleiden - (Amtsgericht Düren HRB 6663) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.