HRA 907: Gottfried Schilling GmbH & Co KG, Koblenz, Andernacher Straße 232, 56070 Koblenz. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schilling Beteiligungen GmbH am 06.09.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 907: Gottfried Schilling GmbH & Co KG, Koblenz, Andernacher Straße 232, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.01.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.01.2019 mit der Schilling Beteiligungen GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 6747) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.