HRB 5282: Gotthardt Informationssysteme GmbH, Koblenz, Maria Trost 23, 56070 Koblenz. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CGM MEDISTAR SYSTEMHAUS GmbH am 02.04.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 5282: Gotthardt Informationssysteme GmbH, Koblenz, Maria Trost 23, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.01.2020 mit der CGM MEDISTAR SYSTEMHAUS GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 27106) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5282: Gotthardt Informationssysteme GmbH, Koblenz, Maria Trost 23, 56070 Koblenz. Nicht mehr Geschäftsführer: Klein, Tobias, Wassenberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5282: Gotthardt Informationssysteme GmbH, Koblenz, Maria Trost 23, 56070 Koblenz. Nicht mehr Geschäftsführer: Proost, André, Rotterdam / Niederlande, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Westphal, Arne, Adelsdorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 5282: Gotthardt Informationssysteme GmbH, Koblenz, Maria Trost 23, 56070 Koblenz. Der mit der RheinMassiv Verwaltung AG (Amtsgericht Koblenz HRB 6557) am 08.12.2010 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 21.12.2018 zum Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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